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Wir berechnen inkl. 24 - Stunden - Betreuung und Vollpension
bei Zahlung durch den jeweiligen Kostenträger: (z.B. Eingliederungshilfe) den Betrag, der unserer Vereinbarung mit dem Landkreis Ravensburg gemäß dem "Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vom 15.12.1998 zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII (...) in der jeweils gültigen Fassung" entspricht. Das bedeutet, dass wir bei Vorliegen der Voraussetzungen und nach einer Kostenzusage des jeweiligen Kostenträgers ihrer zu Betreuenden direkt mit dem jeweiligen Kostenträgers abrechnen können, sprich die Kosten vom jeweiligen Kostenträger auch übernommen werden können (ggf. nach Abzug des Satzes der Pflegeklasse - s. Verhinderungspflege ).
Verhinderungspflege Sie können die Betreuung selbst nicht übernehmen. Hierbei tritt die Pflegekasse ein, falls Ihr Schützling eine anerkannte Pflegestufe hat. Es werden maximal die Kosten für vier Wochen oder alternativ in Höhe des jew. von der Pflegekasse fest gelegten Betrages pro Jahr übernommen (Stand Februar 2011). Dies ist bei der jeweils zuständigen Pflegekasse zu klären. Die Kostenzusage muss vor Antritt des Aufenthaltes vorliegen.
Für Gäste aus anderen Ländern als Deutschland gelten eigene Bestimmungen: Preise bitte direkt anfragen.
Rufen Sie einfach an: 0049 (0) 7564 949294 oder senden Sie eine e-mail:
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