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Aufgabe und Zweck

Der gemeinnützige Lazarus e.V. wurde begründet um Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, im speziellen der Behindertenhilfe und insbesondere Heime für Kurzzeitaufenthalte zu fördern und bedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung zu gewähren.


In den Kurzzeitheimen sollen seelenpflegebedürftige (sog. seelisch – geistig behinderte) Menschen eine Einrichtung finden, in der sie kompetent und verständnisvoll betreut werden.

umgebung3Die sinnvolle Gestaltung des Aufenthalts wie auch die sachgerechte Betreuung sind ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. Die Gäste sollen in der Einrichtung eine ihnen jeweils gerecht werdende Zeit verbringen können. Das bedeutet insbesondere sinnvolle Freizeitgestaltung, ein rhythmischer Tagesablauf, gesunde Ernährung, liebevolle und verständige Aufnahme durch die Betreuer sowie ein entsprechendes Ambiente.

Aufenthalte in kleineren Gruppen sollen die Regel sein (Kleinstheime). Kurzzeit – Aufenthalte, die den individuellen Bedürfnissen der Gäste gerecht werden bedürfen der Förderung. Jeder Betroffene sollte die Möglichkeit haben, an einem anderen Platz als Zuhause seine Ferien verbringen zu können.

Immer mehr betreuungsbedürftige Menschen können diese auswärtigen Aufenthalte nicht selbst bezahlen bzw. die Massnahmen werden nicht im ausreichenden Masse vom jeweiligen Kostenträger finanziert.

Der Verein sammelt zu diesem Zweck Spenden, die förderungswürdigen Einrichtungen im beschriebenen Sinne zu Gute kommen sollen und natürlich insbesondere denjenigen Menschen, die für ihre Aufenthalte eine finanzielle Unterstützung nachweislich benötigen.

Der Verein kann Ferienheime selbst anmieten, erwerben oder betreiben.

Der Lazarus e.V. ist vom Finanzamt Wangen i. Allg. als gemeinnützig anerkannt, und
es können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.


Auszug aus der Vereinssatzung

Zweck des Vereins:

  1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.

  1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch therapeutisch – pflegende Begleitung im Bereich der Kurzzeitunterbringung. (...) Im Sinne dieses Satzungszweckes wird der Verein diesen Menschen eine sinnvolle, ihnen individuell angemessene Kurzzeitunterbringung ermöglichen. Durch eine entsprechende hygienische Tagesgestaltung und dem Einbeziehen der individuellen Bedürfnisse dieser Menschen sollen diese einen ihnen angemessenen Aufenthalt erleben.

(...)

Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig (...); Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet

Der Lazarus e.V. ist beim Amtsgericht Leutkirch i. Allgäu eingetragen.


Kontakt

Vorstand:

Monika Föhr
Peter Dahlinger

Sitz:

Oberziegelbacherstr. 69
88410 Bad Wurzach
Deutschland

Fon: 0049 (0) 7564 94 92 94
Fax: 0049 (0) 7564 94 92 95
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


 

Dachverbände

www.paritaet-bw.de
www.verband-anthro.de