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Verhinderungspflege:

Sie können die Betreuung für eine gewisse Zeit selbst nicht übernehmen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Die Kostenerstattung der Verhinderungspflege kann bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch genommen werden ( max. für 4 Wochen im Jahr bei Vorliegen eines Pflegegrades). Seit dem 1. Januar 2015 können ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags als häusliche Verhinderungspflege genutzt werden. - Stand 2016.

Für Gäste aus anderen Ländern als Deutschland gelten eigene Bestimmungen.

Unseren aktuellen Tagessatz bitte direkt anfragen.

 

Gruppenaufenthalte mit eigener Betreuung:

Wir erstellen Ihnen für Ihren selbstbetreuten Aufenthalt / Lager und Ihre Gruppe gerne ein individuelles Angebot.

 

Rufen Sie einfach an: 0049 (0) 7564 949294 oder 0049 (0) 151 27180304 oder +49 (0) 159 08431092 oder

senden Sie eine e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!